Antrag der SPD-Fraktion: Straßenausbaubeiträge
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die Verwaltung prüft zeitnah die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten eines Moratoriums für Straßenausbaubeiträge von Bürgern aus zukünftigen kommunalen Straßenausbaumaßnahmen. Das Moratorium soll für den Zeitraum gelten, in dem die derzeitige Landesregierung/der derzeitige Landtag NRW die Möglichkeit haben, Änderungen des Kommunalabgabengesetzes in welchem Umfang auch immer umzusetzen.
Begründung: Auch wenn die Landesregierung aus CDU und FDP nach ihren neuesten Aussagen eine Finanzierung kommunaler Straßenausbaukosten aus Landesmitteln ablehnen und einen entsprechenden Antrag der SPD – Landtagsfraktion zurückgewiesen haben, hat die Thematik deutschlandweit und in NRW weiter an Dynamik gewonnen. Änderungen des KAG sind sehr wahrscheinlich. Bis zur Klärung der anstehenden Fragen sollten daher Kostenbescheide für Anlieger aus zukünftigen Baumaßnahmen zurückgehalten werden. Dabei müssen jedoch die rechtlich verbindlichen Verjährungsfristen eingehalten werden, um Einnahmeverluste für den städtischen Haushalt zu vermeiden.