Streetworker für Wermelskirchen
Für die SPD Fraktion ist Streetworking ein wichtiges und unverzichtbares Instrument, wenn gefährdete Zielgruppen, seien es Jugendliche oder Erwachsene in prekären Lebensverhältnissen, nur über ein niederschwelliges Hilfsangebot durch einen Streetworker oder eine Streetworkerin, erreicht werden können.
Auf die Verhältnisse in Wermelskirchen trifft das nach Auffassung der SPD gegenwärtig nicht zu. Die Behauptung der Fraktionen von CDU, WNK und BüFo in ihrem Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss am kommenden Montag, es bestünde in unserer Stadt die Gefahr, dass junge Menschen vernachlässigt werden und eine „gefährdete Zielgruppe“ darstellen, ist unzutreffend. Das gilt auch für die Annahme, dass die in Rede stehende Zielgruppe, wer immer damit gemeint ist, „durch nichtexistierende Schul- und/oder Berufsausbildungen schnell in die Arbeitslosigkeit abrutschen“.
Das Wermelskirchen keine Insel der Seligen ist, weiß auch die SPD Fraktion. Es ist aber auch nicht zielführend, wenn man „soziale Konflikte“ wie die Antragsteller herbeiredet. Wenn man Fälle, wie etwa aus Dabringhausen, aufgreift, ergibt sich ein anderes Bild. Jugendliche, die dort durch ihr Verhalten für Diskussionen sorgten, gehören gewiss nicht zu der von den Antragstellern beschriebenen Zielgruppe. Das würden sie selbst, wie auch ihre Elternhäuser, zu Recht zurückweisen. Als ein ernstzunehmendes Problem werden die beschriebenen Fälle auch vom Ordnungsamt wie der Polizeibehörde nicht angesehen. Dem Wunsch der Jugendlichen nach einem Ort, an dem man ohne Anleitung und ständige soziale Kontrolle zusammenkommen kann, würde die Verwaltung nach Aussage des Bürgermeisters mit einem Container oder einer Schutzhütte unbürokratisch nachkommen.
Die SPD Fraktion sieht nur dann eine Notwendigkeit zur Einrichtung einer Streetworker-Stelle, wenn es konkrete und belastbare Fakten dafür gibt, warum eine solche Stelle, die dauerhaft den städtischen Haushalt mit 60.000 bis 70.000 Euro im Jahr belastet, in Wermelskirchen auch auf die Zukunft gesehen notwendig ist. Diese Begründung sind die Antragsteller, die in ihrem Antrag über Allgemeinplätze nicht hinausgekommen sind, bisher komplett schuldig geblieben.
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