Neuregelung der Nutzung der Obdachlosenunterkunft in Kenkhausen
Nach Aussage der Fachverwaltung, haben Obdachlose nach einem Urteil des OVG Münster vom 04.03.1992 einen Anspruch auf eine ganztägige Unterkunft. Die Forderung der SPD Fraktion, den Aufenthalt auf einen definierten Zeitraum zu begrenzen, wäre somit rechtswidrig und ist daher nicht umsetzbar.
Dadurch ändert sich jedoch nichts an den nach Auffassung der SPD Fraktion unhaltbaren Zuständen in der Obdachlosenunterkunft Kenkhausen. Um diese Missstände zu beseitigen, muss neben einer bereits von der Verwaltung zugesagten Sanierung der gröbsten baulichen Schäden und Verunreinigungen ein umfangreicherer Personaleinsatz (Hausmeister, soziale Betreuung, Reinigung) als bisher sichergestellt werden.
Ob dies vor allem hinsichtlich der sozialen Betreuung von Verwaltungsmitarbeitern oder einem freien Träger der Wohlfahrtspflege geleistet wird, ist zu prüfen. Eine intensivere Betreuung und Beaufsichtigung ist nach Auffassung der SPD Fraktion jedoch im Interesse der Betroffenen wie der Nachbarschaft der Unterkunft unabdingbar.
Die SPD Fraktion wird daher im Rahmen der Beratung des Stellenplanes eine Stelle mit einem noch festzulegenden Stundenumfang beantragen.
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