Lang lebe das Grundgesetz!
Ein Kommentar zum Umgang mit der AFD von Dr. Markus Richert
Vor 75 Jahren fand das Verfassungskonvent statt, bei dem der Grundstein des Grundgesetzes gelegt wurde, welches im September 1949 in Kraft treten sollte.
Seitdem ist es die Basis für die Rechtsprechung in Deutschland und das Fundament unserer Demokratie. Zahlreiche Rechte, die wir in der heutigen Zeit als selbstverständlich erachten, waren es damals nicht und wir können stolz auf diese Errungenschaften sein. Die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Religionsfreiheit sind nur zwei der Dinge, die hervorstechen (Artikel 3 und Artikel 4). Das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5) gehört ebenso zu den grundlegenden Rechten eines jeden Menschen in Deutschland.
Doch in der heutigen Zeit sollte man auch andere Artikel genauer im Auge behalten. „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“, so sagt es Artikel 18. „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ ist deutlich genug im Artikel 21 formuliert.
Die neuen Rechten sind schnell dabei, nach der Meinungsfreiheit zu schreien und das Grundgesetz zu bemühen, um ihre Hetze weiter verbreiten zu können. Doch wir dürfen nicht länger zulassen, dass das in der Öffentlichkeit hingenommen wird. Wir müssen aufstehen und Ihnen entgegentreten, Ihnen zeigen, dass sie sich unser Grundgesetz nicht zu eigen machen können. Wir müssen laut genug sein, damit auch diejenigen es hören, die aus Protest eine Partei unterstützen, die unsere demokratische Grundordnung bedroht. Denn „gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ (Artikel 20).
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