Befreiung von den Standgebühren für die Beschicker des Wochenmarktes
Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss am 09.12.2019.
Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es nicht nachzuvollziehen, dass Marktbeschicker für ihre Stände Gebühren entrichten müssen, Bewirtungsbetriebe, die öffentlichen Raum für ihren Betrieb nutzen, hingegen nicht. Der Antrag im Wortlaut.
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