AUSSCHUSSWARE: Blankoschecks im Haupt- und Finanzausschuss – Ein Kommentar von Dr. Markus Richert
Hossa, das war mal wieder spannend im Haupt- und Finanzausschuss. Und das aus gleich mehreren Gründen.
Zum einen wäre da die Bedeutung des Ausschusses, der in der Pandemielage den Rat der Stadt vertritt. Was natürlich Sinn macht, denn der Ausschuss ist personell deutlich kleiner und somit ist es einfacher, Abstände und Vorsichtsmaßnahmen umzusetzen. Hier muss man der Verwaltung einfach mal ein große Lob aussprechen, denn das wurde gut und gründlich gelöst, vom Tragen einer FFP2-Maske bis hin zu den Spuckschutzwänden (Kandidat für das Wort des Jahres?) hat das Konzept gepasst. Wenn der Ausschuss aber so eine große Verantwortung trägt, dann ist es umso wichtiger, dass auch alle Meinungen gehört werden können….und das geht schlecht, wenn zwei komplette Parteien mit Abwesenheit glänzen. Mike Galow von der Linken ist dabei nur beratendes Mitglied und war entschuldigt, wie Bürgermeisterin Lück dem Ausschuss mitteilte. Also Haken dran, das passt. Aber auch die Zukunft Wermelskirchen glänzte, wie schon so häufig in der vergangenen Ratsperiode, mit Abwesenheit. Weder Herr Müßener noch ein Vertreter hielten den Ausschuss für wichtig genug. Wer weiß, vielleicht musst ja mal wieder eine dringende Petition auf den Weg gebracht werden.
Auch inhaltlich gab es aber einen großen Streitpunkt. Da wurde die Planung eines neuen Feuerwehrhauses (ein Anbau) in Dhünn beschlossen. Kostenpunkt 2 Millionen….ja, Euro. Und sind wir mal ehrlich, wir alle wollen eine moderne Feuerwehr haben. Aber, so ehrlich muss man auch sein, solch eine Investition sollte man vorher diskutieren und abwägen dürfen. Und da reicht es nicht aus, die Beschlussvorlage zwei Wochen vorher an die Fraktionen zu schicken. Aber das wäre ja alles kein Problem, so die Analyse des Technischen Beigeordneten Herrn Marner, denn schließlich geht es nur um eine FÖRDERantrag, für den ein solcher Beschluss vorliegen müsse. Ja dann……….STOP! Hier mal die Fakten:
- Die Fördersumme beträgt maximal 50% der Kosten, aber höchstens 250.000 Euro
- Das heißt also, dass eine Baumaßnahme von 500.000 Euro Kosten bereits die Maximalförderung ausreizen würde
- Die Kosten belaufen sich aber auf 2,1 Millionen Euro!
Jetzt könnte man meinen, dass mit einem ambitionierten Projekt der Zuschlag wahrscheinlicher wird, aber auch in diesem Fall beträgt der Förderanteil immer noch nur mageren12 %! Und man muss kein Mathegenie sein, um herauszufinden, dass der Restbetrag, der aus dem Stadtsäckel bezahlt werden muss, somit immer noch über 1,8 Millionen Euro beträgt. Und das ist, Förderung hin oder her, einfach ein Haufen Geld, wenn man bedenkt, dass man sich bei 400.000 Euro für einen Kreisverkehr schon in die Haare bekommt. Dass dieser Beschluss noch durch eine Ablehnung des Projektes in den Haushaltsplanungen null und nichtig werden kann, ist da ein schwacher Trost, da dies in der Vergangenheit eigentlich nie passiert ist. Wer will sich auch schon den Schwarzen Peter zustecken lassen, wenn ganz Dhünn (verständlicherweise) frohlockt aufgrund der Aussicht eines Anbaus?
Folgerichtig wurde der Antrag nicht einstimmig entschieden, denn Stefan Janosi von den Grünen, Marco Frommenkord von der FDP und ich selbst enthielten uns der Stimme. Wenn dann am Ende die restlichen 1.8 Millionen (oder bis dahin vielleicht 2,5 Mio.?) auf der Rechnung erscheinen, wird sich zeigen, ob die 250.000 Euro vielleicht doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein wären. Bis dahin sollte sich die dhünnsche Feuerwehr eventuell besser noch etwas zurückhalten mit Jubilieren. Obwohl wir natürlich allen Feuerwehren alles erdenklich Gute zukommen lassen möchten, muss eben alles auch bezahlbar sein.
Eine Anmerkung zum Schluss: Es mag ja sein, dass die Fördermittel-Verteiler gerne einstimmige Ergebnisse sehen, bevor sie den Geldbeutel öffnen, wie Thomas Marner beschwörend eindringlich betonte – nicht zum ersten Mal übrigens. Dies kann aber kein Grund sein, der Verwaltung für jeden Förderantrag einen Blanko-Scheck auszustellen. Das hat was von SALE! und manch ein Mandatsträger mag sich vielleicht gar genötigt fühlen, sich die Chance auf keinen Fall entgehen zu lassen. Bei einer Förderquote von 12% muss jedoch die Frage nach der Sinnhaftigkeit durchaus erlaubt sein – auch ohne dass versucht wird, den vermeintlichen Bedenkenträgern ein schlechtes Gewissen einzureden.