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Finanzierung von Straßenausbauten

10. November 2018 | Stadtratsfraktion, Verkehr & Stadtplanung

Die SPD Fraktion stellt Prüfantrag zur zukünftigen Finanzierung von Straßenausbauten und sieht die Landesregierung in der Pflicht.

Die SPD – Fraktion möchte von der Verwaltung prüfen lassen, ob die Stadt Wermelskirchen einen Aufschub  für Bescheide zu Anliegerbeträgen für zukünftige Straßenbaumaßnahmen bis 2021 veranlassen kann, bis Klarheit über die zukünftige Finanzierung dieser Kosten besteht. Angesichts der immer heftigeren  bundes- und landesweiten Diskussion über die Frage, wer zukünftig für den Straßenausbau zur Kasse gebeten werden soll, sieht die SPD – Fraktion die Landesregierung in der Pflicht, zügig eine Entscheidung darüber zu fällen, ob die Kosten für kommunale Straßen an Stelle von Anliegerbeiträgen über einen höheren Steueranteil für die Kommunen oder über Mittel aus dem Landeshaushalt finanziert werden sollen. Fest steht nur, dass die Kommunen angesichts der Finanznot den Kostenanteil der Bürger nicht übernehmen können. Für den Fall, dass  es seitens der Landesregierung zu keiner Änderung des Kommunalabgabengesetzes kommen sollte, müssen natürlich die Fristen für die von der Stadtverwaltung erlassenen Bescheide gewahrt bleiben, um finanziellen Schaden von der Kommune zu verhindern.